Aktuelle Regelungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung
24.03.2022
Das Bundeskabinett hat eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Darin werden die Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz ab dem 20. März bis einschließlich 25. Mai 2022 geregelt.
Die wichtigsten Änderungen:
Es besteht keine Pflicht mehr zum Home-Office. Die 3G-Zugangsregelung für den Arbeitsplatz entfällt.
Folgende Regelungen bleiben unverändert bestehen:
- Es muss weiterhin ein Hygienekonzept geben. Darin sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festgelegt und umgesetzt werden. Das betriebliche Hygienekonzept ist den Beschäftigten zugänglich zu machen.
- Der Arbeitgeber muss weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und die Impf-Möglichkeiten informieren. Außerdem ist diese während der Arbeitszeit zu ermöglichen.
Wichtig: Der Impfstatus darf beim Hygienekonzept nicht mehr berücksichtigt werden!
Nicht zwingend, aber unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehens hin zu prüfen:
- Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, einmal pro Kalenderwoche kostenfrei einen Corona-Test anzubieten.
- Maßnahmen zur Reduzierung zur gleichzeitigen Nutzung von Räumen durch mehrere Personen, bspw. durch Ausüben der Tätigkeiten in der eigenen Wohnung.
- Tragen medizinischer Gesichtsmasken durch die Beschäftigten. Falls ja, müssen diese vom Arbeitgeber gestellt werden.
Weitere Informationen
News abonnieren:
Beitrag teilen:
LEARNTEC 2024: Wir feiern digitale Bildung!
Die LEARNTEC ist Europas größte Veranstaltung für digitale Bildung. Entdecken Sie aktuelle Lerntrends rund um Mobile Learning, Virtual Reality oder Digital Leadership auf der wichtigsten internationalen Plattform für digitales, lebenslanges Lernen.
Innovation durch Technologieoffenheit
Business Breakfast: Technologieoffenheit ermöglicht die aktive Nutzung und Förderung von Innovationen, unabhängig von ihrer Herkunft. Wir werden die Chancen und Herausforderungen einer offenen Herangehensweise an Technologie diskutieren und gemeinsam neue Perspektiven für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung entwickeln.
Der digitale Wandel muss regional gemeistert werden
Die „Zukunftszentren“ in den ostdeutschen Ländern zeigen am bundesweiten „Digitaltag“ regionale Besonderheiten der Digitalisierung.
Rückblick: „Fahrplan für Strukturwandel – jetzt und mit uns!“
Am Mittwoch, dem 23. September fuhr eine kleine Delegation des Zukunftszentrums Sachsen nach Hoyerswerda, um an der 16. Lausitzkonferenz des Deutschen Gewerkschaftsbunds teilzunehmen. Organisiert wurde die Veranstaltung von den DGB-Bezirken Berlin-Brandenburg und Sachsen, um die gemeinsame Verantwortung für den Strukturwandel