Unterstützungsmöglichkeiten für von der Ukraine-Krise betroffene Unternehmen
22.04.2022
Die Bundesregierung hat Maßnahmen für Unternehmen beschlossen, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte.
Die Grundlage für die staatlichen Hilfen bietet der befristete Krisenrahmen, den die Europäische Kommission am 23. März 2022 beschlossen hatte. Dabei geht es in der aktuellen Situation vor allem darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen. Insgesamt stehen KfW-Kredite in Höhe von 7 Milliarden Euro und Zuschüsse zu Energiekosten in Höhe von 5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Die fünf Bausteine des Hilfspakets:
- KfW-Kreditprogramm: Unternehmen aller Größenklassen erhalten Zugang zu zinsgünstigen, haftungsfreigestellten Krediten.
- Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen: Einzelne, bereits während der Corona-Pandemie eingeführte Erweiterungen sollen fortgesetzt werden, wenn die Unternehmen nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffen sind. Dies betrifft Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm.
- Befristete Zuschüsse für Energiekosten: Programm zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene Unternehmen in Form eines zeitlich befristeten, eng umgrenzten Kostenzuschusses.
- Zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen in Einzelfällen: Als Option zur Stabilisierung von systemrelevanten Unternehmen prüft die Bundesregierung den gezielten Einsatz von Eigen- und Hybridkapitalhilfen nach Einzelfallentscheidung.
- Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen.
Die genaue Ausgestaltung der einzelnen Säulen erfolgt in enger Abstimmung der beiden Ministerien Wirtschaft und Finanzen.
zuletzt aktualisiert: 22.04.2022
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