Regionales Wachstum
Mit den Zuwendungen sollen Investitionsanreize zur Verbesserung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner Unternehmen in den Landkreisen des Freistaates Sachsen gegeben werden und Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.
Förderschwerpunkt
Gefördert werden kleine Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des Handwerks, des Einzelhandels, der Gastronomie sowie des Dienstleistungsbereiches sowie, der freien Berufe, insbesondere technische und naturwissenschaftliche Berufe, Informations- und Kommunikationsberufe, sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft, die ihre Produkte und Leistungen überwiegend innerhalb eines Radius von 50 Kilometern um die zu fördernde Betriebsstätte absetzen.
Ein Investitionsvorhaben kann gefördert werden, wenn es mit einer Steigerung der betrieblichen Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit verbunden ist.
Eines folgender Ziele soll erreicht werden:
- Erweiterung des Angebotes
- Umsatzausweitung
- Prozessoptimierung
- Verbesserung der Angebotsqualität (bspw. höhere Wertigkeit, Spezialisierung, Verbesserung des Kundennutzens/-erlebniswertes)
Antragstellung
Antrag über das Förderportal der SAB stellen: Regionales Wachstum
Kosten / Förderbeträge
Die Gewährung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 25 % bezogen auf die förderfähigen Kosten. Sonstige öffentliche Finanzierungshilfen werden eingerechnet.
Bei Unternehmensnachfolgen kann der Fördersatz bis zu 40 % betragen.
Pro Antrag beträgt die Zuwendung max. 50 TEUR.
Laufzeit
offen
Träger
Sächsische Aufbaubank – Förderbank
Informationen
Webseite: www.sab.sachsen.de