Mit der Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit sollen während des Bezuges von Kurzarbeitergeld Anreize geschaffen werden, Zeiten der Nichtbeschäftigung für berufliche Weiterbildung zu nutzen.
Was wird gefördert?
Die Bundesagentur für Arbeit fördert durch volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten die berufliche Weiterbildung während der Kurzarbeit.
Wer wird gefördert?
Zielgruppe dieser beruflichen Weiterbildungsförderung sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen.
Änderungen ab 2021
Durch das Beschäftigungssicherungsgesetz kommen ab 01.01.2021 neue Rechtsgrundlagen zum Tragen. Einen Überblick erhalten Sie in der nebenstehenden Abbildung.
Weitere Informationen zur Förderung von Weiterbildungen über die Bundesagentur für Arbeit
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