Aktuelle Regelungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung
24.03.2022
Das Bundeskabinett hat eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Darin werden die Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz ab dem 20. März bis einschließlich 25. Mai 2022 geregelt.
Die wichtigsten Änderungen:
Es besteht keine Pflicht mehr zum Home-Office. Die 3G-Zugangsregelung für den Arbeitsplatz entfällt.
Folgende Regelungen bleiben unverändert bestehen:
- Es muss weiterhin ein Hygienekonzept geben. Darin sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festgelegt und umgesetzt werden. Das betriebliche Hygienekonzept ist den Beschäftigten zugänglich zu machen.
- Der Arbeitgeber muss weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und die Impf-Möglichkeiten informieren. Außerdem ist diese während der Arbeitszeit zu ermöglichen.
Wichtig: Der Impfstatus darf beim Hygienekonzept nicht mehr berücksichtigt werden!
Nicht zwingend, aber unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehens hin zu prüfen:
- Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, einmal pro Kalenderwoche kostenfrei einen Corona-Test anzubieten.
- Maßnahmen zur Reduzierung zur gleichzeitigen Nutzung von Räumen durch mehrere Personen, bspw. durch Ausüben der Tätigkeiten in der eigenen Wohnung.
- Tragen medizinischer Gesichtsmasken durch die Beschäftigten. Falls ja, müssen diese vom Arbeitgeber gestellt werden.
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