Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Die Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) verfolgt als zentralen Förderschwerpunkt die Unterstützung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismuswirtschaft), um Einkommen und Beschäftigung in strukturschwachen Regionen zu erhöhen.
Förderschwerpunkt
Förderfähig sind Investitionsvorhaben, die zur Schaffung zusätzlicher Dauerarbeitsplätze oder zur Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze beitragen.
Investitionszuschüsse können gewährt werden für:
- materielle und immaterielle Güter des Anlagevermögens des Investitionsvorhaben
- Lohnausgaben für die durch das Investitionsvorhaben direkt geschaffenen Arbeitsplätze.
Antragstellung
Der Antrag auf Förderung ist unter Verwendung der vorgegebenen Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist durch die Hausbank im Antrag grundsätzlich zu bestätigen.
Kosten / Förderbeträge
Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnausgabenbezogenen Zuschuss gewählt werden.
Die Beihilfehöchstgrenze beträgt:
- für kleine Unternehmen bis zu 30 %
- mittlere Unternehmen bis zu 20 %
- große Unternehmen bis zu 10 %
Laufzeit
Bis Ende 2027
Träger
Sächsische Aufbaubank – Förderbank
Informationen
Webseite: www.sab-sachsen.de