Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Die Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) verfolgt als zentralen Förderschwerpunkt die Unterstützung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismuswirtschaft), um Einkommen und Beschäftigung in strukturschwachen Regionen zu erhöhen.

Förderschwerpunkt

Förderfähig sind Investitionsvorhaben, die zur Schaffung zusätzlicher Dauerarbeitsplätze oder zur Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze beitragen.

 

Investitionszuschüsse können gewährt werden für:

  • materielle und immaterielle Güter des Anlagevermögens des Investitionsvorhaben
  • Lohnausgaben für die durch das Investitionsvorhaben direkt geschaffenen Arbeitsplätze.

Antragstellung

Der Antrag auf Förderung ist unter Verwendung der  vorgegebenen Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist durch die Hausbank im Antrag grundsätzlich zu bestätigen.

Kosten / Förderbeträge

Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnausgabenbezogenen Zuschuss gewählt werden.

 

Die Beihilfehöchstgrenze beträgt:

  • für kleine Unternehmen bis zu 30 %
  • mittlere Unternehmen bis zu 20 %
  • große Unternehmen bis zu 10 %

Laufzeit

Bis Ende 2027

Träger

Sächsische Aufbaubank – Förderbank

Informationen

Webseite: www.sab-sachsen.de