Überbrückungshilfen für den Mittelstand verlängert

02.11.2020

Am 29. Oktober 2020 fand eine gemeinsame Pressekonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz statt. Zusammen stellten Sie die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes vor, die ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden Euro hat.

Antragsberichtigte:

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe richtet sich an Betriebe, Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund der aktuellen Verordnungen temporär schließen müssen.

Umfang der Unterstützung:

Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden und Soloselbstständige sollen 75 Prozent ihres Umsatzes ersetzt bekommen. Als Bemessungsbasis dient der Umsatz des Monats November im Vorjahr. Bei größeren Unternehmen werde die Unterstützung „nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt“, heißt es im Beschluss. Bei neu gegründeten Unternehmen soll ein anderer Bezugsmonat (bspw. Oktober 2020) herangezogen werden können und Umsatzschwankungen berücksichtigt werden. Soloselbständige können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen. Es handelt sich um eine pauschale Entschädigung.

Beantragung:

Die Anträge sollen über die bereits für Überbrückungshilfen genutzte Webseite gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Die Abwicklung und Auszahlung erfolgt dann über die Förderbanken der Länder.

Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Achtung, Verlängerung: Ende der Antragsfrist ist aktuell der 31. März 2020.

Die gemeinsame Pressemitteilung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Aktuelle Informationen zum Programm und zu weiteren Corona-Hilfen werden hier veröffentlicht.

Stand: 25.01.2021

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