Betriebsrätemodernisierungsgesetz im Kurzüberblick
11.06.2021
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Mai dieses Jahres eine Ergänzung des Betriebsverfassungsgesetzes, mit der Verabschiedung im Parlament, erfolgreich auf den Weg gebracht.
Besonders begrüßenswert ist die Aktualisierung vor dem Hintergrund der veränderten Arbeitsbedingungen in Zeiten von Home und Mobile Office und den bereits seit Jahrzehnten bestehenden Herausforderungen der Betriebsratsarbeit.
Die wichtigsten Maßnahmen erstrecken sich auf die Bereiche der erleichterten Betriebsratswahl, der Digitalisierung der Betriebsratsarbeit (bsp. durch die Anerkennung virtueller Betriebsratssitzungen über Videokonferenzen) oder der elektronischen Signatur, sowie der Stärkung des Initiativrechts von Betriebsräten bei der betrieblichen Weiterbildung, ebenso wie der Mitbestimmung bei KI-Themen. Ein besonderes Augenmerk, legt das Betriebsmodernisierungsgesetz darüber hinaus auf die Mitbestimmung von Betriebsräten beim mobilen Arbeiten.
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Maßnahmen, dem Zeitpunkt der Gesetzesverkündung sowie dem vorangegangen Regierungsentwurf, können Sie der Homepage des BMAS entnehmen:
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Berater für Leipzig (Stadt & Landkreis) und Nordsachsen
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