Homeoffice-Pauschale für 2020 und 2021
28.03.2021
Im Dezember 2020 hat der Finanzausschuss des Bundestags die sogenannte Homeoffice-Pauschale beschlossen. Demnach können steuerpflichtig Beschäftigte für Tage, an denen sie ihre berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausführen, einen Pauschalbetrag von fünf Euro geltend machen.
Dies gilt maximal für 120 Tage, also einem Höchstbetrag von 600 Euro pro Jahr. Die Pauschale soll in den Jahren 2020 und 2021 gewährt werden.
Anders zu bisherigen Regelungen rund um die Telearbeit ist, dass sonst übliche Voraussetzungen wie beispielsweise ein extra Arbeitszimmer keine Voraussetzung ist. Hier kommt der Gesetzgeber Arbeitnehmer*innen entgegen, die während den Kontaktbeschränkungen zum Beispiel auch in Zimmern wie Küche oder Wohnzimmer arbeiten.
Wichtig ist zu wissen, dass die Pauschale auf die Werbungskosten angerechnet wird. Die Pauschale in Höhe von 1.000 Euro wird bei der Steuerberechnung pauschal vom Einkommen abgezogen. Sollte der gesamte Betrag der Werbungskosten demnach die 1.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, bedeutet dies keine zusätzliche Steuerersparnis für die Arbeitnehmer*innen. Da in den Werbungskosten auch die Pendler-Pauschale miteingerechnet wird, ist eine Abwägung durchaus sinnvoll – je mehr Tage im Homeoffice gearbeitet wird, desto weniger Pendler-Pauschale kann angerechnet werden. Da hierbei 30 Cent pro Kilometer angesetzt sind, kann der finanzielle Vorteil in der Steuererklärung bei Arbeitswegen von weniger als 17 Kilometer beim Homeoffice größer sein.
Für die Anrechnung ist kein Nachweis über die Tage im Homeoffice notwendig. Jedoch wird geraten, sich zur Sicherheit eine Bestätigung vom Arbeitgeber ausstellen zu lassen.
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