Drei Fragen an Anne Neuendorf

02.02.2021

In unserer Reihe „Drei Fragen an“ stellen wir unser Begleitgremium vor. Heute im Gespräch: Anne Neundorf, Stellvertretende Vorsitzende beim DGB Sachsen

Was ist Ihnen als Mitglied im Begleitgremium wichtig?

Die digitale Transformation der Arbeitswelt ist ein sehr wichtiges Thema. Gerade die Interessenvertretungen erfahren die aktuellen Entwicklungen besonders deutlich und hautnah: nämlich unmittelbar anhand der Entwicklungen, Potenziale und Probleme im eigenen Betrieb oder Verwaltung. Gewerkschaften sowie Personal- und Betriebsräte bringen sich aktiv in den Transformationsprozess ein, denn sie sind die Mittler*innen zwischen den Beschäftigten und den Unternehmensleitungen. Mitbestimmte Unternehmen bewältigen Transformationsprozess schneller und erfolgreicher als jene ohne Mitbestimmungsstrukturen. Zur aktiven Beteiligung und Gestaltung sind gute Schulungsangebote notwendig, um bei Personal- und Betriebsräten aber auch Beschäftigten Ängste im Zuge der Veränderungen zu nehmen und den Transformationsprozess als Chance zu verstehen. Wir verstehen die Transformation auch als Chance, um Risiken für Beschäftigte abzubauen, beispielsweise im Zuge der Automatisierung. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Beschäftigten keinen neuen Risiken ausgesetzt werden, z.B. durch ständige Erreichbarkeit und damit einher gehenden psychischen Erkrankungen. Wir wollen erreichen, das dort wo Stellen abgebaut werden, neue entstehen und Beschäftigte Weiterbildungsmöglichkeiten erhalten, um ihre Existenz nicht bangen zu müssen.

Worin sehen Sie die größten Herausforderungen in den kommenden Jahren in Bezug auf die Digitalisierung?

Die Digitalisierung bringt den Beschäftigten neue Möglichkeiten für mehr Arbeitszeit- und Arbeitsortsouveränität. Um diese in der betrieblichen Praxis realisieren zu können, fordern der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften einen gesetzlichen Gestaltungsrahmen für selbstbestimmtes mobiles Arbeiten. Die aktuelle Pandemiesituation hat verdeutlicht, dass es diesbezüglich akuten Handlungsbedarf gibt.

Viele Beschäftigte wollen unabhängig vom festen Arbeitsplatz arbeiten und sich die Arbeitszeit selbstbestimmter einteilen können. Selbstbestimmtes mobiles Arbeiten verspricht nicht nur größere, individuelle Freiheiten bei der Arbeitszeit- und Arbeitsortgestaltung, sondern wirft auch eine Reihe von Gestaltungsfragen hinsichtlich der Belastungssituation auf. Neben dem Aufbau und Sicherstellung der „Gesundheitskompetenzen“ von Beschäftigten, um eine interessierte Selbstgefährdung zu verhindern, muss die Arbeit an selbstgewählten Arbeitsorten zwingend mit einem Ordnungsrahmen verbunden werden und den Arbeits- und Gesundheitsschutz gewährleisten, um Überlastungen, unbezahlte Mehrarbeit und permanente Erreichbarkeit zu vermeiden.

Die Tarifvertragsparteien haben in jüngsten Tarifverträgen innovative Regelungen für mobiles Arbeiten gefunden. Diese tariflichen Ansätze bieten eine gute Orientierung für einen gesetzlichen Rahmen. Dies umfasst unter anderem die folgenden Punkte: eine Recht auf selbstbestimmtes mobiles Arbeiten, die Erfassung der Arbeitszeit, die Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen, die Stärkung der Nicht-Erreichbarkeit, die Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitsorganisation und Mitbestimmung, Datenschutz und digitale Zugangsrechte für Gewerkschaften. Das Recht auf mobiles Arbeiten sollte mit dem Recht auf einen Arbeitsplatz im Betrieb verbunden sein. Nur so können die sozialen Kontakte und Abstimmungen unter den Beschäftigten ermöglicht werden.

Welche Lehren sollten wir aus der Corona-Pandemie ziehen?

Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig Arbeits- und Gesundheitsschutz ist. Es wurde deutlich, dass das Thema viele Jahre in Betrieben vernachlässigt wurde und einen zu geringen Stellenwert hatte. Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein entscheidender Wirtschaftsfaktor für die Unternehmen. Fehlender oder schlechter Arbeits- und Gesundheitsschutz schadet zum einen den Beschäftigten und zu andern wirkt er sich direkt auf die Produktivität eines Unternehmens aus. Hier gilt es nachzusteuern und vorzubeugen.

Eine wichtige Lehre ist, das zum einen mehr Personal im sozialen Bereich und im Gesundheitssektor notwendig ist und zum anderen gleichzeitig endlich eine Aufwertung der systemrelevanten Berufe notwendig ist. Die Pandemiesituation hat zugleich Chancen und Risiken für die Beschäftigten und Unternehmen aufgezeigt. Mobiles Arbeiten kann eine Möglichkeit sein Beschäftige zum einen zu schützen und zum anderen mehr Arbeitszeitflexibilität zu ermöglichen.

Die Pandemie hat auch noch einmal mehr die Wichtigkeit von Tarifverträgen und Mitbestimmung verdeutlicht. In Krisenzeiten können Unternehmen ihre Produktion oder ihre Dienstleistungen reduzieren oder den Betrieb ganz auf Null herunterfahren – für die Beschäftigten gibt es dann Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit. Das Kurzarbeitergeld beträgt regulär 60 Prozent vom Nettogehalt, für Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent. Für Beschäftigte mit Tarifvertrag ist oft deutlich mehr drin. Gewerkschaften haben mit Tarifverträgen Aufstockungen von 80 bis 90 Prozent und sogar fast bis zum vollen Ausgleich verhandelt. Ein Kurzarbeitergeld von 60 Prozent ist für viele Beschäftigte zu gering. Vor allem Niedrigverdiener*innen werden kaum über die Runden kommen. Neben diesen rein materiellen Faktoren regeln Tarifverträge weitere Arbeitsbedingungen und bilden damit einen verlässlichen Rahmen für Unternehmen und Beschäftigten. Aus Sicht der DGB-Gewerkschaften muss die Tarifbindung und Mitbestimmung weiter ausgebaut und gestärkt werden.

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