Fortführung des Investitionsprogramm „Regionales Wachstum“
16.02.2022
Mit der Richtlinie „Regionales Wachstum“ unterstützt die Sächsische Staatsregierung gezielt kleine Unternehmen des Freistaats Sachsen bei Investitionen mit bis zu 200.000 EUR.
Ab Montag, den 1. März 2022, können über das Förderportal der sächsischen Aufbaubank wieder Anträge für das Programm „Regionales Wachstum“ gestellt werden.
Kurzüberblick
- Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben (abhängig von der Lage der Betriebsstätte, der geplanten Maßnahme und der Höhe anderer Subventionen)
- Sachkosten bei Investitionen von mind. 20.000EUR mit Aktivierung im Anlagevermögen
- Steigerung der betrieblichen Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit
- Sicherung der bestehenden Arbeitsplätze sowie Erfüllung von abschreibungs- oder umsatzabhängigen Anforderungen
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionsvorhaben zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder die Erweiterung und Modernisierung einer bestehenden Betriebsstätte.
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte
- grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an überwiegend regional tätige kleine Unternehmen ausgewählter Branchen in den Landkreisen des Freistaats Sachsen.
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