Neuer Fonds der Europäischen Union für KMU eingerichtet

17.01.2022

Die Europäische Kommission hat zum Schutz des geistigen Eigentums einen Fonds für kleine und mittlere Unternehmen eingerichtet. KMU sollen demnach aus dem Fonds in Höhe von 47 Mio. Euro Gutscheine erhalten.

Die EU-Kommission und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) haben am 17.  Januar 2022 einen neuen Fonds beschlossen, der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Das EUIPO verwaltet den Fonds, der mit 47 Mio. Euro ausgestatteten ist. Unternehmen mit Sitz in der EU können über Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen Gutscheine erhalten.

 

Die Finanzhilfen können während des gesamten Zeitraums 2022-2024 beantragt werden.  Für den 11. Februar 2022 ist im Rahmen der Europäischen Industrietage eine Sondertagung zu dem Fonds geplant, an der interessierte KMU auch teilnehmen können.

Der „Ideas Powered for business SME Fund“ ist ein Finanzhilfeprogramm zur Unterstützung der Rechte des geistigen Eigentums von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) umgesetzt wird und bis zum 16. Dezember 2022 läuft. Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.

Darum sollten Sie Ihr geistiges Eigentum schützen lassen:

  • Der Schutz Ihres geistigen Eigentums ist gerade im digitalen Zeitalter besonders notwendig. Es handelt sich dabei um die einzige legale Möglichkeit, zu vermeiden, dass einzigartigen Ideen, Produkte oder Dienstleistungen ohne Erlaubnis kopiert oder genutzt werden.  Der Schutz kann viele verschiedene Vermögenswerte abdecken, bspw. Marken, Geschmacksmuster, Patente, Unternehmensidentitäten, Produkte, Dienstleistungen und Verfahren.

Wer kann den Fonds in Anspruch nehmen?

  • Der KMU-Fonds bietet kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union finanzielle Unterstützung. Anträge können vom Inhabenden, Beschäftigten oder Bevollmächtigten eingereicht werden.

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