Anträge für Überbrückungshilfe III bis September 2021 möglich

23.06.2021

Die Bundesregierung beschließt die Fortführung der Wirtschaftshilfen mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe

Foerderprogramme

Die Bundesregierung hat die Fortführung weitere Unterstützung für die deutsche Wirtschaft beschlossen. Darunter fällt auch eine Verlängerung der Kurzarbeit. Die vereinfachten Zugangsregeln werden über den 30. Juni 2021 um drei weitere Monate gelten. Zudem soll auch die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Unternehmen ausgeweitet werden.

Auch die Überbrückungshilfe III wird bis zum 30. September 2021 verlängert und bekommt den neuen Namen „Überbrückungshilfe III Plus“. Mit der Verlängerug wird auch die Obergrenze für die Zuschüsse erhöht, da vor allem größere Unternehmen beklagt hätten, Hilfen nicht zu erhalten.

Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden früher aus der Kurzarbeit holen oder Beschäftigte neu einstellen, sollen eine „Restart-Prämie“ erhalten. Die Personalkostenhilfe kann wahlweise zur Personalkostenpauschale beantragt werden.  Der Zuschuss wird jedoch nur als Anteil zur Differenz der tatsächlichen Personalkosten mit dem Vergleichsmonat Mai 2021 gezahlt und sinkt im Verlauf des Jahres. So werden im Fördermoant Juli 2021 lediglich 60 Prozent der Differenz zu den Personalkosten im Mai gezahlt. Im August beträgt der Zuschuss dann 40 Prozent, im September 20 Prozent.

Die als Neustarthilfe Plus verlängerte Neustarthilfe für Soloselbstständige erhöht sich von Juli bis September um bis zu 250 Euro und damit auf gesamt bis zu 1.500 Euro pro Monat. Bis Juni 2021 wurden bis zu 1.250 Euro Neustarthilfe pro Monat gezahlt. Für den gesamten Förderzeitraum der Neustarthilfen von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige bis zu 12.000 Euro bekommen.

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit können Unternehmen künftig Anwalts- und Gerichtskosten für insolvenzabwendende Restrukturierungen von monatlich bis zu 20.000 Euro beantragen.

Die Antragstellung erfolgt über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Eine entsprechende Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgt in der Verantwortung der jeweiligen Länder.
Alle Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Ihr Weg zum passenden Förderprogramm:
Sie wollen wissen, welche Fördermöglichkeiten es für Ihr Unternehmen gibt? In der Förderdatenbank des Bundes finden Sie Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.

Stand: 23.06.2021

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