Update: Überbrückungshilfe III
05.03.2021
Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe erneut verlängert.

Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt. Außerdem gibt es für Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen Fixkostenzuschüsse. Voraussetzung ist, dass sie zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen müssen.
Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.
Das ist neu:
- Fixkostenzuschüsse bei Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent zwischen November 2020 und Juni 2021
- größere Unternehmen bis 750 Millionen Euro Jahresumsatz haben einen Anspruch
- Förderhöchstbetrag pro Monat: 1,5 Millionen Euro
- mehr Fixkosten sind erstattungsfähig, unter anderem auch Investitionen in die Digitalisierung
- Zusatzregelungen für
- die Reisebranche und die Kultur- und Veranstaltungsbranche, u.a. Provisionen sowie Erstattung von externen Ausfall- und Vorbereitungskosten
- stationären Einzelhandel, Hersteller und Großhändler verderblicher Waren, für die Gastronomie und Zierpflanzenerzeuger sowie pyrotechnische Industrie
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