Kabinett beschließt Förderung für den Mittelstand bei Markteinführung und Digitalisierung
Europa und Sachsen fördern den Mittelstand und Start-ups mit fast 95 Millionen Euro. Das sächsische Kabinett billigte vergangene Woche die entsprechenden Richtlinien dafür. Demnach sind auch in der neuen, bis 2027 dauernden EU-Förderperiode mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gesichert.
Das Kabinett hat die entsprechenden Förderrichtlinien »Markteinführung Zuschuss« (FRL MEP-Z) und »Digitalisierung Zuschuss« (FRL Digi-Z) auf den Weg gebracht. Ingesamt stehen demnach rund 95 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln und der Kofinanzierung des Landes zur Verfügung.
Laut Wirtschaftsminister Martin Dulig sollen damit kleine und mittlere Unternehmen als auch Start-ups unterstützt werden, ihre Produkte auf dem Markt erfolgreich zu platzieren. Außerdem werden die sächsischen KMU weiterhin gezielt darin bestärkt, Digitalisierungsprojekte umzusetzen. Diese Maßnahmen steigere die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft, gerade in Zeiten von Energiekrise, Pandemie und fragilen Lieferketten.
Für den Digitalisierungs-Zuschuss sind in der EU-Förderperiode bis 2027 rund 55 Millionen Euro an EFRE- und Landesmitteln eingeplant. Etwa 3.600 Projekte könnten dadurch gefördert werden. Für den Markteinführungszuschuss stehen im gleichen Förderzeitraum rund 40 Millionen Euro an EFRE- und Landesmitteln zur Verfügung, durch die rund 440 Projekte von der Förderung profitieren. Eine Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – soll noch 2022 möglich sein.
Die Förderung forciert Innovationen und beschleunigt die digitale Transformation.
Wirtschaftsminister Martin Dulig
Hintergrund
Mit den vorgelegten Förderrichtlinien setzt das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA) die in den vorangegangenen Förderperioden mit den Programmen »Markteinführung innovativer Produkte« und »E-Business/Informationsschutz« begonnenen Unterstützungsangebote fort. Die begleitende EFRE-Evaluierung hat diese Programme grundsätzlich als wirksam beurteilt. Die neuen Förderrichtlinien wurden auf dieser Basis weiterentwickelt, aus der Mittelstandsrichtlinie herausgelöst und in eigenen Programmen verankert. Dadurch sind sie im EFRE-Förderzeitraum 2021 bis 2027 besser sichtbar für den sächsischen Mittelstand.
Beide Zuschussangebote sollen jeweils mit komplementären Darlehen ergänzt werden, um auch größere Projekte unterstützen zu können. Die Darlehensangebote sollen in einer eigenen Förderrichtlinie zusammengefasst und dem Kabinett im Herbst vorgelegt werden.

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